Mindestalter. a) 16 für bbH 40 km/h b) 18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: AM, L
max Geschwindigkeit 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Theoretische Ausbildung Mindestumfang des Theorieunterrichts (ohne, mit) Grundunterricht (12, 6) Klassenspezifischer Unterricht(6, 6) Gesamt (18, 12)
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit:
Hubraum max 125 cm3
max. 11 kw
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm3
Leistung max. 15 kW
Einschlussklasse: AM
Klasse A2
Mindestalter:
18 Jahre bei Aufstieg von A1 bei 2 Jahren Vorbesitz (ohne theoretische Prüfung)
18 Jahre bei Direkterwerb
Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kW/kg
Einschlussklasse: - AM, A1
Klasse A
Mindestalter:
Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz A2 für 2 Jahre(keine theoretische Prüfung erforderlich)
21 Jahre zum Führen von Trikes
24 Jahre bei Direkterwerb
Krafträder mit:
Hubraum über 50cm3
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm3
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Einschlussklasse: - AM, A1, A2
Klasse B
Mindestalter:
17 Jahre bei begleitenden Fahren
18 Jahre Direkteinstieg
Kfz (PKW) mit zG max 3,5 t
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit über 750 kg erlaubt, wenn zG der Kombination max 3,5t
Einschlussklasse: - AM, L
Klasse B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht O, 1 kW/kg nicht übersteigt
Mindestalter: 25
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesi & erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen: Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten å 90 Minuten(klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A) Praktischer Übungsstoff: 5 (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)
Klasse BE
Mindestalter:
17 Jahre bei begleitenden Fahren
18 Jahre Direkteinstieg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Hubraum über 50cm3
zG des Anhängers über 750kg
max 3,5 t der Kombination
keine theoretische Prüfung, reine praktische Prüfung erforderlich
Einschlussklasse:- AM, L
Klasse C1
Mindestalter:
18 Jahre bei Vorbesitz Klasse B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A - mit
zG über 3,5 t bis max 7,5 t
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG
Einschlussklasse: - keine
Klasse C1E
Mindestalter:
18 Jahre bei Vorbesitz C1
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12 t
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 3,5 t
zG der Fahrzeugkombination max. 12 t
Einschlussklasse: keine
Klasse C
Mindestalter:
18 Jahre Vorbesitz Klasse B (oder bei spezifischer Qualifikation)
21 Jahre bei Direkterwerb
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
zG über 3,5t sowie über 7,5 t
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG
Einschlussklasse: - C1
Klasse CE
Mindestalter:
18 Jahre bei Vorbesitz Klasse C - bei spezifischer Qualifikation
21 Jahre bei Direkterwerb
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 750 kg
Einschlussklasse:
BE, C1E,T
Klasse D1
Mindestalter:
18 Jahre bei Vorbesitz Klasse B (oder bei spezifischer Berufsausbildung)
21 Jahre bei Direkterwerb
Kfz - asugenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
Länge max. 8 m
mit Anhänger bis 750 kg zG
Einschlussklasse: keine
Klasse D1E
Mindestalter:
18 Jahren bei Vorbesitz D1
sonstige Altersanforderungen entsprechen der Klasse D1
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg
Einschlussklasse:
BE
Klasse D
Mindestalter:
20 Jahren mit Grundqualifikation oder BKF Ausbildung
ab 20 Jahren abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation
Regelalter ab 24 Jahren
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen Am, A1, A2 und A
für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
mit Anhänger bis 750 kg zG
Einschlussklasse: D1
Klasse DE
Mindestalter:
20 Jahren mit Vorbesitz D oder BKF Ausbildung
ab 20 Jahren abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation
Regelalter ab 24 Jahren
Kfz der Klasse D mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg
Einschlussklasse: BE
AM mit 15 (SZ 195)
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse Lle-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013des europäischen Pariaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-Oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cm' Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung.
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Pariaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- Oderdreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cma Hubraum bei Selbstlüftungsmotor, max. 45 km/h bbH, max.4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Pariaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- Oderdreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cm3 Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 crn3 Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max.25 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads