Mit BKF wird der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in abgekürzt. Seit dem 10. September 2008 gilt für Busfahrer die Voraussetzung einer besonderen Grundqualifikation. Dies wurde am 10. September 2009 ebenso für Kraftfahrer in der Güterbeförderung eingeführt. Somit müssen alle gewerblich tätigen Fahrer der Klassen C und D, die Ihren Führerschein nach den Stichtagen erworben haben, eine duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin absolvieren. Dies gilt für die Güterbeförderung und Personenbeförderung in der gesamten Europäischen Union.